Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Je nach Gericht, kann es tatsächlich notwendig > sein, das ein Notar dies beglaubigt, das kommt > aber auf das jeweilige Gericht an. Es gab dazu ein > Urteil am Registergericht Frankfurt, das dies > bestätigt hat, obwohl im BGB steht das eine > Amtsniederlegung formlos erfolgen kann. > > # Nein, der Rücktritt des Vorstands ist auch ohne > Eintragung wirksam. Die Eintragung hat hier nur > deklaratorische Bedeutung. > Übrigens gilt bundesweit, dass für Anmeldungen zum > Vereinsregister eine öffentliche Beglaubigung > erforderlich ist. In den meisten Bundesländern > geht das nur notariell.
www.vereinsknowhow.de
.