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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Und den einzigen, den das interniert bin ich. > > # Da liegt das Problem! Das einzige > Minderheitenrecht im Verein ist das auf > Einberufung einer Mitgliederversammlung. Ansonsten > gilt: Es müssen Mehrheiten organisiert werden. Für > demokratische Prozesse ist hierzulande > (glücklicherweise) nicht die Staatsanwaltschaft > zuständig. > Für eine zivilrechtliche Inhaftungnahme bedarf es > ebenfalls einer Mehrheit in der > Mitgliederversammlung.
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