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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Gerald schrieb: ------------------------------------------------------- > Das der 2.Vorstand dem Registergericht informiert > hat ist zwar nicht zwingend notwendig, aber eine > gute Sache für ihn, gerade im Hinblick auf > Haftungsfragen. > > Je nach Gericht, kann es tatsächlich notwendig > sein, das ein Notar dies beglaubigt, das kommt > aber auf das jeweilige Gericht an. Es gab dazu ein > Urteil am Registergericht Frankfurt, das dies > bestätigt hat, obwohl im BGB steht das eine > Amtsniederlegung formlos erfolgen kann. > > Auf alle Fälle ärgert es den ersten Vorstand und > verschafft ihm Arbeit :-)
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