Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
MML schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, wir sind ein gemeinnütziger e.V., folgendes > steht in unserer Satzung: > > § 8 Vorstand > > 1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden > und einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden, > sowie einem/ein Schatzmeister/in. Sie bilden den > Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die > Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. > > 2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die > Zeichnung des/der Vorstandsvorsitzenden, des/der > stellvertretenden Vorsitzenden oder des/der > Schatzmeisterin, sie sind jeweils allein > zeichnungsberechtigt. > > 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung > für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl > der Vorstandsmitglieder ist möglich. Der Vorstand > bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im > Amt. > > 4. Der/der Vorstandsvorsitzende führt die > laufenden Vereinsgeschäfte. Ein Vorstandsmitglied > darf für seine Tätigkeit eine angemessene > Ehrenamtspauschale erhalten. Über die Höhe der > Ehrenamtspauschale entscheidet die > Mitgliederversammlung. > > 5. Die Haftung des Vorstandes ist auf Vorsatz und > grobe Fahrlässigkeit beschränkt. > > Eines unserer Vorstandsmitglieder soll Honorare > für Referententätigkeiten, Organisation und > Koordination von Seminaren erhalten. > > Müssen wir dafür die Satzung ändern?? > > Mit freundlichen Grüßen
www.vereinsknowhow.de
.