Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich hätte da keine Bedenken, weil berufliche > Weiterbildung, die der Arbeitgeber bezahlt, als > "betrieblich veranlasst" gelten, wenn sie > überwiegend den Arbeitgeberinteressen dienen. Dann > darf der Verein sie auch finanzieren.
www.vereinsknowhow.de
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