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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > wir haben hier folgenden Sachverhalt: der Verein > ist Eigentümer des gesamten Vereinsgeländes incl. > Gebäude. In der Vergangenheit wurde immer mal das > Gelände gegen eine Spende für eine Verananstaltung > von befreundeten Vereinen genutzt. Hier war der > Aufwand oft sehr groß, da wir als Verein Zelte > aufgestellt haben, Getränke angeboten haben oder > auch mal gegrillt haben für die Veranstaltung. War > auch soweit ok. > > Jetzt soll im Juli wieder eine Veranstaltung > stattfinden. Unser 1. Vorsitzende möchte die > gesamte Verantwortung an den eigentlichen > Veranstalter übertragen mit einem Vertrag und > Haftungsausschluß betr. der Coronaregeln. > Wir haben ein sehr strenges Hygienekonzept, die > Mitglieder halten sich daran und der Übungsbetrieb > läuft ohne Probleme; die Mitglieder sind nur > dankbar für das Training. > > Können wir als Eigentümer des Geländes die Haftung > komplett an den Veranstalter übertragen? Der > Veranstalter muss natürlich das Coronakonzept beim > Gesundheitsamt einreichen und uns dann die > Genehmigung nachweisen. Wären wir dann, wenn sich > nicht an dieses genehmigte Konzept gehalten wird, > haftungspflichtig bzw. können wir uns quasi mit > einem Vertrag von der Haftung befreien? > > Vielleicht hat jemand in diesem doch recht > speziellen Fall etwas dazu zu sagen oder kann mir > meine Bedenken bestätigen? Ich habe kein gutes > Gefühl dabei - wenn coronatechnisch was > schiefgeht, das Ordnungsamt aufschlägt und uns den > Verein gleich mit dichtmacht..... Was dann? > > Viele Grüße > Rosenresli
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