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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Tschulie schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir sind auch ein nicht gemeinnütziger > Idealverein > > Nach dem ich einige Beiträge hier durchgelesen > habe will ich mich nochmal Rückversichern. > > Wir können eine (steuerfreie) > Aufwandsentschädigung Mitgliedern für besonders > Zeitintensive Tätigkeiten und Projektleitungen nur > mit der Pauschale 256 EUR nach §22 Nr 3 EkSt > erbringen. > > Das wird dann unter "Personalkosten" verbucht. > Müssen wir sonst noch etwas beachten? Irgendetwas > ausstellen an das begünstigte Vereinsmitglied? > Können Vorstandsmitglieder diese max. 256 € > Pauschale auch erhalten? > > Hier noch unser Satzungpasus zu Vergütung: > > § 13 Vergütung > > 1. Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich > ehrenamtlich ausgeübt. > > 2. Die Mitgliederversammlung kann abweichend von > Absatz 1 bestimmen, dass dem Vorstand > für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene > Vergütung gezahlt wird. Die Höhe der > Vergütung bestimmt die Mitgliederversammlung > > Vielen Dank schon Mal für die Hilfe!
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