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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Beschluss > der MV (Innenverhältnis) und dem Vertrag, der mit > dem Vorsitzenden zustande kam (Außenverhältnis). > Für die Kündigung des Nutzungsvertrags gelten die > allgemeinenen Regelungen (BGB). > Der Beschluss der MV muss widerrufen werden.
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