Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe Forumsmitglieder, > wir haben eine etwas verzwickte Sache im Verein, > für die wir zzt. nicht weiterbilden. > Ausgangslage: durch unseren Vereinsgründer wurde > vor etlichen Jahren die mündliche Genehmigung für > Vorstandsmitglieder erteilt, dass diese ihren > Wohnwagen kostenfrei auf unserem Vereinsgelände > abstellen dürfen. Wurde vom späteren 1. > Vorsitzenden auch so praktiziert. > Auf der letzten JHV stellte er plötzlich den > Antrag, dass er wenn er nicht mehr 1. V. ist, dies > weiterhin so machen darf. Den Antrag hatte er > bereits vorbereitet, wohlwissend, dass es einen > Gegenkandidaten gibt und er nicht wiedergewählt > wird. Die Verlesung des Antrages wurde genehmigt > durch die JHV. Antrag:" Ich betrage die > AbAbstimmung über die Frage, ob ich wenn ich nicht > mehr 1. V. bin, muss ich dann meinen Wohnwagen > entfernen oder nicht." Es wurde durch die JHV > genehmigt, dass der Wagen stehenbleiben darf mit > sehr vielen Enthaltungen, 5 Nein und 15 > Ja-Stimmen. > Ich weiß, dass Beschlüsse der JHV bindend sind. > Jetzt hat er den WW nach fast 15 Monaten geholt > zum TÜV. Genutzt wurde der WW in der Zeit nicht. > > Kommen wir jetzt irgendwie aus der Sache raus ohne > die irgendwann stattfindende JHV abwarten zu > müssen? > Muss ein Antrag vor Einreichung erst dem Vorstand > z. K. vorgelegt werden? Dann wäre der Antrag ja > nichtig. > Oder was können wir tun? > > Herzliche Grüße > Rosenresli
www.vereinsknowhow.de
.