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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach meinem Verständnis hat der aktuelle Vorstand > im Innenverhältnis Gültigkeit, da dieser auf der > Jahreshauptversammlung gewählt worden ist, aber > dafür nicht im Außenverhältnis. Stimmt das so? > > # Nein, die Bestellung gilt auch ohne > Registereintrag im Außenverhältnis. Die Eintragung > hat nur deklaratorische Bedeutung. > > Welche negativen Konsequenzen können sich durch > die fehlenden Registereintragungen noch ergeben? > Können Bußgelder erhoben werden oder Ähnliches? > > # Nicht rückwirkend. Das Registergericht kann > lediglich Zwangsgelder verhängen, wenn der > Vorstand der Aufforderung zur Anmeldung nicht > nachkommt.
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