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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ....darf ich als einzelnes Mitglied ausserhalb der > Mitgliederversammlung Auskunft verlangen, > > # Nein. Ein Auskunftsrecht gibt es nur in der MV. > Das gilt auch, wenn keine MV einberufen wurde. Der > Weg führt hier über das Minderheitenbegehren. > > Reicht eine Vollmacht dem Clubmanager, um bei > aussergerichtlichen und gerichtlichen > Vertragsstreitigkeiten den Vorstand als > gesetzlicher Vertreter zu ersetzen/vertreten oder > bedarf es einer Ernennung zum „Besonderen > Vertreter“. > > # Eine Vollmacht des Vorstands reicht > grundsätzlich, soweit nicht Anwaltszwang besteht.
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