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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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golfplayer21 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > der Verein(e.V) beschäftigt in Vollzeit einen > Clubmanager. Es werden von diesem u.a. Verträge > für Neumitglieder geschlossen, die an der > Beitragsordnung vorbei gehen. > Beispiel: Neumitglied X bekommt ab Mai für das > lfd. Jahr beitragsfreies Spielrecht, für das > Folgejahr bekommt er > den Beitagstarif für einen Anfänger obwohl er > nachweislich kein Anfänger ist sondern müsste als > aktives Mitglied eingestuft werden. > Neumitglied Y bekommt im August für das lfd. Jahr > beitragsfreies Spielrecht, für das Folgejahr > bekommt er den ordnungsgemässen Beitragstarif als > aktives Mitglied. > Beitragsfreiheit gibt es in der Satzung und in der > Beitragsordnung nicht. > > Ist das rechtlich einwandfrei, wenn nicht was kann > dagegen machen? > > Vielen Dank !
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