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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Generell muss die virtuelle MV in der Satzung > verankert sein, weil das BGB sie nicht vorsieht. > Aktuell gilt aber die Übergangsregelung durch das > "Corona-Gesetz". Ich würde aber nach den aktuellen > Erfahrungen in jedem Fall eine virtuelle MV in die > Satzung aufnehmen. Man sie ja später nicht > unbedingt nutzen, hat aber die Option.
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