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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Muss ein Antrag zur Erweiterung des Vorstandes > als gesonderter TOP gestellt werden oder kann die > Erweiterung im Zuge der "normalen" Wahl des > Vorstandes durch die Mitglieder erfolgen (also zB. > die Mitglieder wählen einen Sportwart und > beantragen, dass dieser Bestandteil des Vorstandes > ist)? > > # Wenn die Satzung bisher nur 3 > Vorstandsmitglieder vorsieht, ist eine > Satzungsänderung erforderlich. > Oder was steht dazu in der Satzung? > > 2. Wenn der Vorstand nur durch einen "erweiterten" > Vorstand ergänzt wird, hat dieser erweiterte > Vorstand das gleiche Stimmrecht bei den > Vorstandssitzungen? > > # Ja, wenn die Satzung das nicht anders regelt. > > 3. Gibt es neben der ausbleibenden Entlastung des > Vorstandes noch andere Möglichkeiten eines > "Misstrauensvotums" oder dergleichen (also wenn > sich das nicht auf den gesamten Vorstand sondern > nur auf eine Person bezieht)? > > # Nein, nur die Abwahl. Es sei denn die Satzung > trifft dazu eine besondere Regelung. Ab er wozu > soll ein "Misstrauensvotum" dienen, wenn nicht zur > Abwahl?
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