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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung steht, dass sich der Verein selbst > ergänzen kann. > # Gemeint ist wohl der Vorstand? > > Das bedeutet doch wohl, dass der 1. Vorsitzende > sich nun einige Person, die nicht gewählt wurden > in die Geschäftsleitung hereinnehmen kann? > > # Ganz richtig. > > Das bedeutet doch wohl, dass der 1. Vorsitzende > sich nun einige Person, die nicht gewählt wurden > in die Geschäftsleitung hereinnehmen kann? Und > eine Neuwahl nicht stattfinden muss. > > # Eine Neuwahl nicht, aber eine Anmeldung zum > Vereinsregister. > > Der bisherige 2. Vorsitzende musste aus dem > Register herausgenommen werden, das hat wohl das > Gericht gemacht, nachdem der 2. Vorsitzende dem > Gericht erklärt hat, dass er aus dem Vorstand > zurücktritt? > > # Das geht grundsätzlich, wenn die Satzung das > hergibt, d.h. der Vorstand verkleinert werden > kann. Ein zurückgetretener Vorstand kann aber > keine Anmeldungen zum Vereinsregister machen.
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