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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Geschäftsleitung des Vereins sind nach der > letzten Wahl und dem Rücktirtt vieler Personen, > nur der 1. Vorsitzende (allein > vertretungsberechtigt) und die Kassiererin > geblieben. > > In der Satzung steht, dass sich der Verein selbst > ergänzen kann. > > Das bedeutet doch wohl, dass der 1. Vorsitzende > sich nun einige Person, die nicht gewählt wurden > in die Geschäftsleitung hereinnehmen kann? Und > eine Neuwahl nicht stattfinden muss. > > Der bisherige 2. Vorsitzende musste aus dem > Register herausgenommen werden, das hat wohl das > Gericht gemacht, nachdem der 2. Vorsitzende dem > Gericht erklärt hat, dass er aus dem Vorstand > zurücktritt?
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