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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Gerade weil die Übergangsregelung, nach der > virtuelle Versammlungen ohne Satzungsgrundlage > möglich sind, nur bis Ende 2021 gilt, sollte man > das in der Satzung verankern. > Bei der Ausgestaltung hat der Verein freie Hand. > Wegen der raschen technischen Änderungen, wird > sich empfehlen, in die Satzung nur eine allgemeine > Regelung einzufügen und zur Umsetzung auf eine > Geschäftsordnung zu verweisen.
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