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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ...kann ich den Posten der Kassenwartin und der > Schriftführerin ausführen? > > # Die Posten gibt es nicht (gesetzlich) - die > Satzung schafft sie erst. Sie haben also freie > Hand. > > Wenn ja, ist folgender Satz in unserer Satzung > missverständlich dahin gehend, dass man es so > lesen könnte, als wenn der Vorstand aus 4 Personen > besteht und nicht aus 3 (wenn ich beide Posten > inne habe) > (1) Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, > ihrer Stellvertreterin, einer Schriftführerin und > der Kassenwartin. > Wie könnte man es formulieren, dass gleich > erkennbar ist, dass es "nur" 3 Vorstände gibt? > > # In dem man ein Amt weglässt oder es meinetwegen > Schriftführerin/Kassenwartin nennt. > > Und zur Sicherheit nochmal die Frage: Kassenwart > und Schatzmeister ist das gleiche, oder? > > # Üblichweise schon, aber das kann wie gesagt die > Satzung frei definieren. > > Bei uns gibt die Meinungen, dass nur ein > Schatzmeister im Vorstand sein kann, nicht ein > Kassenwart... > > # Gemein ist vermutlich der Kassenprüfer. > > Aber wie gesagt: Ihr Problem beruht auf einem > Missverständnis. Nämlich dem, zu meinen, die Ämter > wären gesetzlich definiert. Dem ist aber nicht so. > Die Satzung kann beliebige Ämter definieren und > beliebige Namen dafür verwenden. Sinnvoll wäre es > aber, wenn die Satzung erläutert, was in das > jeweilige Ressort fällt.
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