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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Emeraude schrieb: ------------------------------------------------------- > Genau, in meiner letzten Frage ging es um unseren > § bzgl. der MV. > > Wenn ich (nur Schriftführerin im Vorstand) die > Einladungen versenden möchte, dann muss unser > Punkt also in mit folgendem Satz (in >> <<) > ergänzt werden: > > " Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten > Quartal, hat der Vorstand eine ordentliche > Mitgliederversammlung einzuberufen. >> Die > Sitzungen werden von der Vorsitzenden, bei deren > Verhinderung von ihrer Stellvertreterin, bei deren > Verhinderung von der Schriftführerin einberufen << > Die Einberufung erfolgt schriftlich per Brief oder > Email unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen > und unter Angabe der Tagesordnung. Die Frist > beginnt mit dem auf die Absendung folgenden Tag. > Die Einladungsschreiben sind an die letzte dem > Verein bekannte (Post- oder Email-) Adresse des > einzelnen Mitglieds zu richten." > > Ist das korrekt und auch rechtens? > > Danke!
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