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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Oben ging es ja um die Einberufung der > Vorstandssitzung. > Für die MV gilt (wenn die Satzung das nicht anders > regelt): Der vertretungsberechtige Vorstand kann > einberufen. Der Schriftführer kann das also nur > dann, wenn er alleinvertretungsberechtigt ist.
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