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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wäre es auch möglich, dass der Schriftführer (auch > im Vereinsvorstand) einberuft? Wenn ja, dann muss > die Satzung sicher entsprechend noch ergänzt > werden? > > # Ja, die Satzung erlaubt keine gültige > Einberufung durch den Schriftführer. > > > Noch ne (weitere) doofe Frage: wir haben bis jetzt > immer mit einer EINLADUNG zur MV eingeladen. In > der Satzung steht aber EINBERUFEN. Ist doch das > gleiche, oder? Oder muss die EINLADUNG in > EINBERUFUNG umgenannten werden...? > > # Die Bezeichnung spielt keine Rolle. Es muss nur > klar sein, dass zur Mitgliederversammlung > eingeladen wird und das steht ja nicht in Frage.
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