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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Emeraude schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserer Satzung steht: > > ..." Der Vorstand tritt mindestens viermal pro > Jahr und nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen > werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung > von seinem Stellvertreter einberufen, eine Frist > von wenigstens zwei Wochen ist einzuhalten."... > > Wäre es auch möglich, dass der Schriftführer (auch > im Vereinsvorstand) einberuft? Wenn ja, dann muss > die Satzung sicher entsprechend noch ergänzt > werden? > > Noch ne (weitere) doofe Frage: wir haben bis jetzt > immer mit einer EINLADUNG zur MV eingeladen. In > der Satzung steht aber EINBERUFEN. Ist doch das > gleiche, oder? Oder muss die EINLADUNG in > EINBERUFUNG umgenannten werden...? > > Danke und viele Grüße, Simone
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