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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gibt eine allgemeine Regelung: Jeder Vertrag > (auch die Mitgliedschaft) kann aus wichtigem Grund > gekündigt werden. Wichtiger Grund heißt: Das > Mitglied stört durch sein Verhalten das > Vereinsleben so sehr, dass dem Verein ein weiterer > Verbleib des Mitglieds nicht zugemutet werden > kann. Das scheint mit bei den o.g. Tatbeständen > der Fall zu sein.
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