Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Ralf schrieb: ------------------------------------------------------- > Rosa schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ralf schrieb: > > > -------------------------------------------------- > > > ----- > > > Ende Dezember 2019 hat bei uns eine Gruppe > von > > Mitgliedern nach der Frist 30.09. fristlos > > gekündigt. Die Kündigungen haben wir zum > > 31.12.2020 angenommen, weil die Begründung > keine > > Fristlose Kündigung Rechtfertigte.> > > > > Was steht denn in der Satzung? Aus welchem > Grund > > haben die Mitglieder gekündigt? Was für ein > Verein > > seid ihr? Kleingarten? Welche Kündigungsfrist > > steht in eurer Satzung? > > Der Grund war, das es keinen "Zertifizierten > Hundetrainer mehr gab nachdem die einige von uns > weggemobbt würde". Dazu die "einzige " war nicht > zertifiziert, alleine schon, weil es gar keine > Allgemeingültige Zertifizierung gibt. Die Dame war > aufgrund eines Dachverbandwechsels gerade dabei > mit 4 weiteren den Sachkundenachweis für Ausbilder > zu machen. Dieser Dachverbandwechsels würde vom > neuen Vorstand voran getrieben weil der bisherige > Dachverband nicht mehr arbeitsfähig war. dieser > Wechsel würde auch mit den Stimmen der Mitglieder > die gekündigt hatten einstimmig auf einer MV > beschlossen. > Wir sind ein Hundesportverein. > Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende. > > > > > Da uns die Einzugsermächtigung für den > > Beitragseinzug entzogen wurde, hätten diese > > Mitglieder ihren Beitrag bis zum Ende Februar > 2020 > > überweisen müssen. Des weiteren haben wir in > der > > Satzung stehen das auch die > Gemeinschaftsarbeit, > > ersatzweise ein Geldbeitrag für nicht > geleistete > > Gemeinschaftsarbeit zu den Vereinsbeiträgen > > gehört.> > > > > Wie hoch ist der Betrag für nicht geleistete > > Arbeitsstunden? > 10,00 EUR je nicht geleistete Stunden > > Müssen die Gelder für nicht > > geleistete Stunden im Voraus bezahlt werden? > > Nein, die Rechnung wird am Anfang des Folgejahres > gestellt > > Um welche Gemeinschaftsarbeit geht es? > > Platzpflege, z.B Zaun ziehen, Hundeboxen bauen, > Laub harken, Grundreinigung Vereinshaus etc. je > nachdem was ansteht > > > > > Die Termine hingen im Vereinshaus aus und > wurden > > in der Whats App Gruppe mitgeteilt, aus der > diese > > Mitglieder allerdings geschlossen rausgegangen > > sind.> > > > > Whats App Gruppe ist nicht verbindlich. > > Vereinshaus ja. Wie lange hingen die Termine > dort > > vorher? Gibt es eine Regelung in der Satzung > oder > > in einer evtl. Ordnung für Arbeitsstunden. > > Termine werden am Ende des Jahres vom Platzwart > ausgehängt und beginnen in der Regel im April oder > Mai und gehen bis September /Oktober > Man kann aber auch Termine mit dem Platzwart > absprechen, man ist nicht an die Termine > gebunden. > Die Höhe der Stunden und Abgabe legt die MV fest > und wird in einer Beitragsordnung festgehalten. > > > > > > > "Aus sicherer Quelle wüsste man das nur 2 > > Termine stattgefunden hätten, und man hätte die > > vorgeschriebenen 12 Stunden gar nicht leisten > > können auf Grund der wenigen Termine und > > natürlich > > auf Grund von Covid-19" > > Es haben 5 von 8 stattgefunden und alle aktiven > > Mitglieder haben ihre 12 Std. geleistet> > > > > Um welche Menschengruppe handelt es sich? > Ältere, > > Jüngere mit Gebrechen? > > Sie sind zwar zu erbringen, aber die besondere > > Situation muss man dabei auch beachten. Gerade > > Ältere oder Menschen, die als Risikogruppe > gelten > > hatten/haben Angst und vermeiden jede > > Zusammenkünfte. > > Alles gesunde Menschen im Alter von 21- 52 Jahren > > > > > Ich bin mir ziemlich sicher das diese > Beiträge > > wenn es hart auf hart kommt gerichtlich zu > > erzielen wären.> > > > > Ich bezweifle, dass hinter diesem Hintergrund > > (s.o.), wenn sich jemand darauf bezieht, dass > das > > Gericht mit eurer Forderung komplett mitgeht. > > Hätte ich anders gesehen, Vereinsbeiträge, und die > Gemeinschaftsarbeit ist ein Teil des > Jahresbeitrages, sind doch nicht strittig durch > Corona? So hieß es jedenfalls in Medien und Net? > > > > > Wir überlegen nun bei 2 von den 10 > Mitgliedern > > eine Ausnahme zu machen da diese erst 3 Monate > > vor > > Ende des Jahres eingetreten sind. Wir überlegen > > von diesen keinen oder nur einen Teil der > > Gemeinschaftsarbeit Ersatzbetrag zu erheben. > > Könnten sich die anderen auf diesen Rabatt > berufen > > und auch einfordern? Muss also der Grundsatz > der > > Gleichbehandlung beachtet werden?> > > > > Natürlich könnten die Anderen diesen Rabatt > > einfordern. > Das fürchte ich eben auch deshalb Pech für die 2
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