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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Ralf schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ende Dezember 2019 hat bei uns eine Gruppe von > Mitgliedern nach der Frist 30.09. fristlos > gekündigt. Die Kündigungen haben wir zum > 31.12.2020 angenommen, weil die Begründung keine > Fristlose Kündigung Rechtfertigte.> > > Was steht denn in der Satzung? Aus welchem Grund > haben die Mitglieder gekündigt? Was für ein Verein > seid ihr? Kleingarten? Welche Kündigungsfrist > steht in eurer Satzung? > > > Da uns die Einzugsermächtigung für den > Beitragseinzug entzogen wurde, hätten diese > Mitglieder ihren Beitrag bis zum Ende Februar 2020 > überweisen müssen. Des weiteren haben wir in der > Satzung stehen das auch die Gemeinschaftsarbeit, > ersatzweise ein Geldbeitrag für nicht geleistete > Gemeinschaftsarbeit zu den Vereinsbeiträgen > gehört.> > > Wie hoch ist der Betrag für nicht geleistete > Arbeitsstunden? Müssen die Gelder für nicht > geleistete Stunden im Voraus bezahlt werden? Um > welche Gemeinschaftsarbeit geht es? > > > Die Termine hingen im Vereinshaus aus und wurden > in der Whats App Gruppe mitgeteilt, aus der diese > Mitglieder allerdings geschlossen rausgegangen > sind.> > > Whats App Gruppe ist nicht verbindlich. > Vereinshaus ja. Wie lange hingen die Termine dort > vorher? Gibt es eine Regelung in der Satzung oder > in einer evtl. Ordnung für Arbeitsstunden. > > > "Aus sicherer Quelle wüsste man das nur 2 > Termine stattgefunden hätten, und man hätte die > vorgeschriebenen 12 Stunden gar nicht leisten > können auf Grund der wenigen Termine und > natürlich > auf Grund von Covid-19" > Es haben 5 von 8 stattgefunden und alle aktiven > Mitglieder haben ihre 12 Std. geleistet> > > Um welche Menschengruppe handelt es sich? Ältere, > Jüngere mit Gebrechen? > Sie sind zwar zu erbringen, aber die besondere > Situation muss man dabei auch beachten. Gerade > Ältere oder Menschen, die als Risikogruppe gelten > hatten/haben Angst und vermeiden jede > Zusammenkünfte. > > > Ich bin mir ziemlich sicher das diese Beiträge > wenn es hart auf hart kommt gerichtlich zu > erzielen wären.> > > Ich bezweifle, dass hinter diesem Hintergrund > (s.o.), wenn sich jemand darauf bezieht, dass das > Gericht mit eurer Forderung komplett mitgeht. > > > Wir überlegen nun bei 2 von den 10 Mitgliedern > eine Ausnahme zu machen da diese erst 3 Monate > vor > Ende des Jahres eingetreten sind. Wir überlegen > von diesen keinen oder nur einen Teil der > Gemeinschaftsarbeit Ersatzbetrag zu erheben. > Könnten sich die anderen auf diesen Rabatt berufen > und auch einfordern? Muss also der Grundsatz der > Gleichbehandlung beachtet werden?> > > Natürlich könnten die Anderen diesen Rabatt > einfordern.
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