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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Ralf schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo ich hätte folgende Frage. > > Ende Dezember 2019 hat bei uns eine Gruppe von > Mitgliedern nach der Frist 30.09. fristlos > gekündigt. Die Kündigungen haben wir zum > 31.12.2020 angenommen, weil die Begründung keine > Fristlose Kündigung Rechtfertigte. > > Da uns die Einzugsermächtigung für den > Beitragseinzug entzogen wurde, hätten diese > Mitglieder ihren Beitrag bis zum Ende Februar 2020 > überweisen müssen. Des weiteren haben wir in der > Satzung stehen das auch die Gemeinschaftsarbeit, > ersatzweise ein Geldbeitrag für nicht geleistete > Gemeinschaftsarbeit zu den Vereinsbeiträgen > gehört. > > Wie zu erwarten war haben die Mitglieder natürlich > keine Beitragszahlung geleistet. > > Diesen Mitgliedern haben wir nun eine > Abschlussrechnung ihrer Mitgliedschaft gestellt. > Dieser wird teilweise wehement wiedersprochen mit > zum Teil kruden Begründungen. > Hier nur die ohne Beschimpfung. > "Man hätte nicht gewusst wann die > Gemeinschaftsarbeit stattfindet" > Die Termine hingen im Vereinshaus aus und wurden > in der Whats App Gruppe mitgeteilt, aus der diese > Mitglieder allerdings geschlossen rausgegangen > sind. > > "Aus sicherer Quelle wüsste man das nur 2 Termine > stattgefunden hätten, und man hätte die > vorgeschriebenen 12 Stunden gar nicht leisten > können auf Grund der wenigen Termine und natürlich > auf Grund von Covid-19" > > Es haben 5 von 8 stattgefunden und alle aktiven > Mitglieder haben ihre 12 Std. geleistet > > Ich bin mir ziemlich sicher das diese Beiträge > wenn es hart auf hart kommt gerichtlich zu > erzielen wären. > > Wir überlegen nun bei 2 von den 10 Mitgliedern > eine Ausnahme zu machen da diese erst 3 Monate vor > Ende des Jahres eingetreten sind. Wir überlegen > von diesen keinen oder nur einen Teil der > Gemeinschaftsarbeit Ersatzbetrag zu erheben. > > Könnten sich die anderen auf diesen Rabatt berufen > und auch einfordern? > Muss also der Grundsatz der Gleichbehandlung > beachtet werden? > > Vielen Dank im voraus.
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