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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Lutz-G schrieb: ------------------------------------------------------- > Kassiererin und die zwei Kassenprüfer treffen sich > ja nicht privat, sondern wegen einer > ehrenamtlichen Tätigkeit. > Daher würde ich aus gesetzlicher Sicht ein solches > Treffen für legal halten - zumindest nach der > "Berliner Coronaverordnung". > > Ob die drei beteiligten persönlich dazu bereit > sind ist natürlich eine andere Frage. > > Gruß Lutz
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