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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es hatten mehrere Personen für den Vorstand > kandidiert. > > # Auch mehrere Personen für ein Amt? Oder gibt es > keine Amtsbezeichnungen? > > Einige dieser Personen haben die absolute Mehrheit > erreicht und gelten daher als gewählt. > > # Je eine pro Amt? > > Unter diesen gewählten Personen gab es Personen, > die mehr Stimmen hatten als andere, > > # Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, ob > jemand die einfache (absolute) Mehrheit erreicht > hat. > > also es gab eine Reihenfolge unter den Gewählten. > > # Das spielt ebenfalls keine Rolle. Gewählt ist > pro Amt nur eine Personen. > Ein Nachrücken wäre nur zulässig, wenn die Satzung > das so regelt. > Tritt jemand zurück (d.h. nimmt die Wahl nicht > an), muss grundsätzlich neu gewählt werden.
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