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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein. Es gibt diese Vermögensgrenze nicht. > Nur wenn ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen > Mittelverwendung vorläge und das Finanzamt die > Verwendung der Mittel bereits angemahnt hat, wäre > das denkbar. > Für Vereine mit nicht mehr als 45.000 Euro > Gesamteinnahmen ist die zeitnahe Mittelverwendung > aber nicht mehr Pflicht.
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