Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es geht nicht darum, ob dem Gericht die > Unterschrift bekannt ist. > Anmeldungen zum Vereinsregister (hier der neue > Vorstand) müssen per öffentlicher Beglaubigung > erfolgen. In den meisten Bundesländern geht das > nur über den Notar. > Die Anmeldung muss durch den > vertretungsberechtigten Vorstand erfolgen.
www.vereinsknowhow.de
.