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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > ja, das machen wir so. > > Nocb eine Frage: Wir haben ja nun gewählt und der > vom Gericht ermächtigte Vorstand hat das Protokoll > unterschrieben. Eine Unterschrift ist dem Gericht > bekannt, denn dieser Vorstand hat direkt am > Gericht unterschrieben, als die Ermächtigung kam. > > Vom gewählten Vorstand ist dem Gericht die > Unterschrift einer Person bekannt, weil die früher > schon erster Vorstand war und kürzlich auch direkt > beim Gericht unterschrieben hat. > > Welche Unterschriften müssen wir jetzt noch > vorlegen, bzw. vom Notar beglaubigen lassen, oder > können die Personen direkt beim Gericht > unterschreiben? Man geht ja im Moment nicht so > gerne in Kanzleien, besser direkt vor dem Gericht > auf der Straße unterschreiben? > Oder reichen die beiden bekannten Unterschriften > schon?
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