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Vereinsrecht und -organisation
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Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Wahl für den neuen Vorstand lief sehr gut. 80 > Prozent der Mitglieder haben sich an der Briefwahl > beteiligt. Die Stimmen sind ausgezählt und das > Protokoll wurde dem Registergericht übergeben. > > Leider hat aber bereits Minuten nach der Wahl der > letzte 1. Vorsitzende mit mehreren Klagen gegen > die Wahl gedroht und kleine Details geschrieben, > die ihm nicht passen. > > Vom Gericht her haben wir ausreichend Zeit, gleich > wieder eine Mitlgiederversammlung in Form von > einer Briefwahl einzuberufen und dabei die kleinen > Details zu beantworten, bzw. nachzubessern. > > Sollen wir das tun? Ich meine, es wäre gut, > sozusagen hilfeweise noch eine Wahl zu machen. > > Wie ist es jetzt: Der neue 1. Vorsitzende ist > korrekt gewählt. Es heißt, seine Amtszeit beginnt > sofort, aber wegen der zu erwartenden Klage ist es > wohl eine schwebende Amtszeit? oder noch gar keine > Amtszeit?
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