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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, immer kann ein Kandidat die Annahme der Wahl > verweigern. M.E. müsste dann aber ein neuer > Wahlgang durchgeführt werden, weil der nicht > gewählte Kandidat nicht automatisch nachrutscht > (Es sei denn, die Satzung regelt das so.) > In diesem Fall kommt es ohnehin auf die Satzung > an, weil gesetzlich ja eine Einzelwahl mit > absoluter Mehrheit vorgegeben ist.
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