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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Beschwerde kann die laufende Wahl schon aus > Zeitgründen nicht stoppen. Zudem gibt es ja eine > gültige Ermächtigung durch das Registergericht. > Das Registergericht kann nicht in Wahlen und > andere Abläufe eingreifen. Es könne lediglich das > Ergebnis für nicht eintragungsfähig halten. > Die Frage kann also einzig sein, ob das > Wahlergebnis angefochten werden kann. Da müssen > sie ohnehin abwarten.
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