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Vereinsrecht und -organisation
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susisorglos1510 schrieb: ------------------------------------------------------- > IWenn ich per fristgerechter Kündigung als > Vereinsmitglied, in welchem ich auch 1. > Vorsitzende bin, aus dem Verein austrete, muss ich > dann mit Bekanntgabe meiner Kündigung auch den > Vereinsvorsitz niederlegen, oder gilt hier das > gleiche, wie bei Kündigung der Mitgliedschaft?
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