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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es handelt sich also um eine schriftliche > Beschlussfassung. > Wenn die Satzung das nicht regelt, gelten aktuell > die Vorgaben des "Corona-Gesetzes". Danach muss > sich mindesten die Hälfte der Mitglieder > beteiligen, damit die Abstimmung rechtswirksam > ist. > Der vertretungsberechtigte Vorstand kann eine > solche Beschlussfassung auch ohne > Vorstandsbeschluss durchführen. Er muss natürlich > die erforderliche Mehrheit finden.
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