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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Heiko schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Mitglieder wurden in dem Schreiben über die > bestehend Situation in Kenntnis gesetzt. Das > Abstimmungsbegehren bezieht sich darauf, ob von > den Mitgliedern eine Trennung in zwei Gruppen > gewünscht ist und bietet für den Fall, dass sie > anstimmen möchten, einen beigelegten Stimmzettel > mit der Entscheidungsmöglichkeit, in welcher der > beiden Gruppen sie künftig arbeiten möchten. > Zur Einberufung der MV besagt unsere Satzung: > ....Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht > auf die Zahl der erschienenen Mitglieder > beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfacher > Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag > als > abgelehnt. Die Mitgliederversammlung wird vom > Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die > Mitglieder sind schriftlich per Mail > einzuladen.....
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