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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Was genau ist mit "Abstimmungsbegehren" gemeint? > Für den Vorstand wäre das ja ein Einladung zur MV. > Er muss ja keinen Antrag auf Einberufung der MV > stellen. Und was sagt die Satzung zur Einberufung?
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