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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Heiko schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir sind ein Kleintierzuchtverein und haben > aktuell ein Problem, welches nach Meinung von 3 > Vorstandsmitgliedern (3 von 6) einer > Mitgliederabstimmung bedarf. Da wir Mitglieder in > ganz Deutschland und angenzenden Ländern haben, > agieren wir in einem virtuellen (Social Media) > Portal, um den Erfahrungs- und Gedankenaustausch > im Verein zu gewährleisten. Der Gruppeninhaber und > Administrator dieser Social Media Gruppe ist ein > einfaches Mitglied. > Der Vorstand tagt ebenfalls regelmäßig per > Videokonferenz . Die Jahreshauptversammlung findet > im Normalfall als Präsenzversammlung, aktuell aber > nach dem Corona-Abmilderungsgesetz ebenfalls als > Videokonferenz statt. > Vor fast 2 Monaten wurde durch das Mitglied, > welches Inhaber und Administrator der Social Media > Gruppe ist, die 1. Vorsitzende ihrer > Co-Administratorfunktion enthoben und Ihr auch > keine Moderatorenfunktion gewäht. Das führt dazu, > dass sie nur noch eingeschränkt Ihre Funktionen in > der Gruppe wahrnehmen kann, wie z.B. die Aufnahme > von durch den Vorstand bestätigten Neumitgliedern. > Trotz mehrfacher Aufforderungen hat der > Gruppeninhaber den Zustand nicht beendet. > Weiterhin finden hinter dem Rücken und ohne Wissen > der restlichen Vorstandsmitglieder seit gleicher > Zeit Abwebegespräche mit einzelnen Mitgliedern > statt, mit dem Ziel eine Gruppe mit gesonderten > Zuchtzielen zu gründen. > Das hat dazu geführt, dass die 3 nicht > informierten Vorstandmitglieder ein > Abstimmungbegehren gegenüber der MV betreffs der > Aufteilung in 2 Gruppen initiiert hat. Dieses ist > den Mitgliedern auf Grund von Corona per Post > zugegangen. Die anderen Vorstandmitgliedern > kritisiern diese Vorgehensweise und meinen, das > Abstimmungsbegehren wäre nicht legal. > In unserer Satzung ist das Alleinvertretungsrecht > für jedes Vorstandsmitglied verankert. War die > Vorgehensweise zum Abstimmungsbegehren berechtigt?
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