Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Emeraude schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank Herr Pfeffer für Ihre schnelle > Antwort. > > Da in der Satzung steht: > > § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der > Vorstand und die Mitgliederversammlung. > (1) Dem Vorstand des Vereins obliegen die > Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die > Führung > seiner Geschäfte. Der Vorstand besteht aus dem/der > Vorsitzenden, seinem/ihrem > Stellvertreter/-in, einem/-r Schriftführer/-in und > dem/der Kassenwart/-in. Der > Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt und > vertritt den Verein gerichtlich und > außergerichtlich allein. > > Muss die Satzung wohl geändert und das Amtsgericht > informiert werden?
www.vereinsknowhow.de
.