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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Platzwart A würden wir auf 450 EUR/ Monat > einstellen. Der Minijob wäre der Zweitjob und > nebenberuflich. > Hat unser Verein neben den 450 EUR/ Monat > irgendwelche Abgaben zu leisten? > > # Nein. Es können außerdem davon 60 (ab 2021: > 66,67) Euro über den Ehrenamtsfreibetrag > abgabenfrei bleiben. > > 2. Platzwart B bezieht Arbeitslosengeld. Können > wir ihm dennoch den Freibetrag (Nebenjob) i. H. v. > 150 EUR/ Monat bezahlen und zusätzlich noch die > Ehrenamtspauschale i. H. v. 720 EUR/ Jahr? > > # Durch den Ehrenamtsfreibetrag erhöht sich die > Nichtanrechnungsgrenze auf 200 (2021: 250) Euro. > Aktuell sind 10 Euro anrechenbar. Ab 2021 bleibt > beides anrechnungsfrei.
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