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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Elena Weydt schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > ich habe eine Frage bezüglich Mitgliedsbeiträge an > Sie, wenn Sie erlauben. Im August 2020 haben wir > unseren Verein gegrundet und haben entschieden, > dass Mitgliedsbeiträge per Banküberweisung > angenommen werden. Anfang Dezember bekamen wir > unser Konto, aber immernoch keine Papier vom > Finanzamt, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt > wird. Verstehe ich das richtig, dass wir keine > Zuwendungsbecheinigungen erstellen dürfen (weil > das nur ab Datum geht, das im > Freistellungsbescheid steht) und entsprechend > keine Mitgliedsbeiträge einnehmen dürfen? Vielen > Dank im Voraus und eine schöne Woche noch, Elena
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