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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach der Rechtsprechung des BFH endet die > Gemeinnützigkeit mit Eintritt in die > Liquidationsphase. > Beim e.V. wäre das aber erst mit Anmeldung der > Auflösung zum Vereinsregister. > Das ist auch vereinsrechtlich nachvollziehbar, > weil sich mit dem Liquidationsbeschluss der Zweck > des Vereins ändert. Zweck ist jetzt die > Abwicklung, nicht mehr die bisherige > Satzungstätigkeit. > Ich hätte deswegen Bedenken, die Spende > entgegenzunehmen.
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