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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Virtuelle Sitzungen sind nach dem "Corona-Gesetz" > ohne Satzungsgrundlage möglich. Wie die Sitzung > durchgeführt wird, darüber entscheidet der > Vorstandsvorsitzende. Das Verfahren war also > zulässig. > Die Frage ist einzig, ob das Verfahren ohne > Neueinladung gewechselt werden konnte. > Hier gilt: Ja, wenn es den Vorstandsmitglieder > problemlos möglich war teilzunehmen. Die virtuelle > Sitzung musste aber zeitgleich stattfinden, sonst > läge eine Verschiebung vor und es hätte neu > eingeladen werden müssen.
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