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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bedeutet diese Formulierung wie bei meinem > Vorredner auch, dass eine Verschiebung ins > kommende jahr satzungsmäßig nicht möglich ist? > > # Das wäre zwar ein Satzungsverstoß. Der bleibt > aber praktisch ohne Folgen. > > Und könnte es mir als 1. Vorsitzender passieren, > dass ich im kommenden Jahr deshalb von der MGV > nicht entlastet werde? > > # Das kann immer passieren. Aber: Sie haben dem > Verein ja keinen materiellen Schaden zugefügt. > Also bliebe die verweigerte Entlastung folgenlos, > weil kein Schadenersatz geltende gemacht werden > kann. > > Ich werde zu dem Zeitpunkt mein Amt abgeben. Hätte > das rechtlich problematische Folgen? > > # Sie müssen dem Verein die Möglichkeit geben, > einen neuen Vorstand zu wählen. Wenn Sie also zur > MV zurücktreten, die Neuwahlen auf der > Tagesordnung hat, ist alles fair und rechtssicher > geregelt.
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