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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung heißt es, Die Versammlung wird vom > 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. > Vorsitzenden einberufen und geleitet. > > # Dann ist die Sache klar: Der 1. Vorsitzende ist > durch seinen Rücktritt ultimativ verhindert, der > 2. kann einladen. > > Die genannten Satzungsklausel ist nur > vereinsintern wirksam. Der 2. Vorsitzende kann > bedenkenlos einladen!
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