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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ... die COVID-19-Gesetzgebung lässt es doch bis > Ende 2020 zu, die JHV/MV zu verschieben. > > # Nein, sie verlängert lediglich automatisch die > Amtszeit des Vorstands. > > Die Verschiebung ist aber jederzeit möglich. > Genauer: Das Nichtabhalten hat keine unmittelbaren > rechtlichen Folgen.
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