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Vereinsrecht und -organisation
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei Abwahl eines Vorsitzenden mit Bankvollmacht in > einer MV sind folgende Schritte zu veranlassen: > > 1. Zur Bank gehen mit dem Protokoll und Beschluß > der MV > 2. zum Notar um die Änderung im Registeramt > vollziehen zu lassen > > Die Bankvollmacht erlischt nicht automatisch. > Solange wie ihr nicht bei der Bank wart und die > Veränderungen kundgetan habt, kann der Vorsitzende > immer noch über das Konto agieren.
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