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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine kombinierte Stimmabgabe ist nach aktueller > Gesetzeslage möglich. Ich halte es aber nicht für > zulässig, nur einen Teil der Mitglieder für die > Präsenzversammlung zuzulassen > (Gleichbehandlungsgrundsatz). Der Verzicht auf die > Teilnahme müsste also freiwillig sein. > Wenn also nicht alle Mitglieder vor Ort sein > können, kommt nur eine virtuelle Teilnahme für > alle in Frage.
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