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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bis Ende 2020 ist das nach dem „Gesetz zur > Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im > Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ > tatsächlich ohne spezielle Satzungsregelung > möglich. > Wie das Mitglied an die Informationen kommt, um > sein Stimmrecht sachkundig ausüben zu können, > bleibt dem Verein überlassen. Das Mitglied darf > natürlich auch ohne Sachkenntnis abstimmen. > Auch in anderen Fällen müsse sich die Mitglieder > ja sachkundig machen können. Die Entlastung ist > insofern kein Sonderfall.
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